Ich nehme ihre Emotionen ernst. Als Anwältin verfolge ich Ihre Interessen und Ziele in einem Konflikt sachlich.
Diskretion, gegenseitige Offenheit und ehrliche Kommunikation sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Durch meine langjährige Erfahrung habe ich ein Gespür für die Knackpunkte eines Falles entwickelt.
Ihr Leben in einer Familie im Umbruch möchte ich für die Zukunft positiv gestalten.
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin mit regionaler Verortung in Neu-Ulm, Ulm, Senden und Einzugsgebiet der Amtsgerichtsbezirke Neu-Ulm, Ulm, Günzburg, Biberach, Memmingen. Meine eigene Kanzlei in Senden betreibe ich seit 2008. Ich bedanke mich für viele Empfehlungen.
Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit 2004. Dazu habe ich einen Fachanwaltslehrgang absolviert und praktische Erfahrung nachgewiesen.
Ich besuche jedes Jahr Fortbildungsveranstaltungen und weise dies bei der Rechtsanwaltskammer nach.
Eine Ausbildung als Mediatorin habe ich 2006 gemacht. Diese Ausbildung hilft oft in Besprechungen oder bei Verhandlungen einen Lösungsweg zu finden.
Manchmal begleite ich Mandanten über eine sehr lange Zeit, da muss es auch menschlich stimmen, denn Zweifel und Ängste gehören manchmal dazu. Ein offenes Miteinander ist da unabdingbar.
Familienrecht ist kein Massengeschäft. Ich arbeite in sehr direkter Kundennähe mit Kompetenz, Erfahrung und Qualifikation. Sie vereinbaren mit mir Termine, ich bin Ihre direkte Ansprechpartnerin und immer zu 100 % in Ihrem Thema.
Wovon man nach einer Trennung lebt, oder wie oft man seine Kinder dann noch sieht, sind ganz entscheidende Faktoren im Leben. Daher bringe ich ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und auch Einsatzbereitschaft mit, weil es im Familienrecht um wirklich Wichtiges für jeden Mandanten geht.
ist eine Art Moderatorentätigkeit, um Beteiligten zu helfen, einen Konflikt selbst untereinander nach ihrem Weg zu lösen.
Meine Erstberatung für Familienrecht, biete ich telefonisch, per Videokonferenz, sowie vor Ort in meinem Büro in Senden.
Lernen Sie mich unverbindlich kennen, damit ich Sie im Bereich Familienrecht als spezialisierte Rechtsanwältin unterstützen kann. Eine Erstberatung darf nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) maximal mit 190,00 € netto berechnet werden, meistens ist sie erheblich günstiger und es werden früh schon viele Unsicherheiten aus dem Weg geräumt. Auch Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe beantrage ich für Sie. Alle Fragen zu Kosten können Sie gerne vorab mit mir besprechen.
(Die Vergütung aus der Erstberatung wird auf Kosten einer späteren Tätigkeit in der selben Sache angerechtnet)