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Was bedeutet Zugewinn?

Wenn Sie die Ehe geschlossen haben, ohne einen extra Ehevertrag beim Notar zu machen, leben Sie im sogenannten gesetzlichen Güterstand und das ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass nun alles Vermögen beiden gemeinsam gehört. Jeder Ehegatte hat weiterhin allein sein Eigentum und allein seine Schulden oder auch gemeinsames Eigentum und gemeinsame Schulden mit dem anderen Ehegatten. Zugewinnausgleich kann zu zahlen sein, wenn es zur Scheidung kommt und ein Ehegatte in der Ehezeit mehr Vermögen hinzu gewonnen hat als der andere. Dabei sind Anfangsvermögen und Endvermögen jedes Ehegatten zu vergleichen. In der konkreten Betrachtung kommen sehr viele Feinheiten dann dazu.

Lernen Sie mich kennen!
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Anwaltskanzlei Senden

Zur Regelung von Unterhaltsansprüchen oder Vermögensauseinandersetzung ist die Beschaffung der entscheidenden Zahlen die erste Aufgabe, die ansteht. Dabei zeige ich Ihnen gern, wie das systematisch abgearbeitet werden kann, Schritt für Schritt.
Vereinbaren Sie mit mir eine Erstberatung und besuchen Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Senden bei Neu-Ulm.

Ich berate Sie gerne in folgenden Gebieten:

Familienrecht - Beratung und kompetente Vertretung vor Gericht
Trennung - Klärung Ihrer persönlichen Rechte und Pflichten
Unterhalt - Ich mache Ihre Ansprüche geltend

« spezielle familienrechtliche Berechnungsprogramme erlauben die schnelle Darstellung verschiedener Szenarien»

« freundlicher sachlicher Umgang mit Kollegen und dem Gericht »

« Erfolg basiert auf Wissen – dem Detailwisssen des Anwalts zur Rechtslage und dem Wissen, das beim Mandaten aktiv erfragt wird »

Ihre Anwältin für Eherecht
in Senden


Nicht nur die umfängliche Kenntnis des Rechts, sondern der Umgang mit den Menschen ist im Familienrecht mit seinen vielen Emotionen sehr wichtig. Nach der Begleitung von mehreren Hunderten Scheidungen weiß ich, dass neben Verhandlungsstärke auch Ausdauer und Einfühlungsvermögen gebraucht werden. Nur so können am Ende Fälle mit Frieden abgeschlossen werden. Hierfür habe ich vor vielen Jahren bereits zusätzlich die Methoden der Mediation erlernt. Diese biete ich in meiner Kanzlei in Senden, wie auch in Ulm/Neu-Ulm bei Beratungen vor Ort an.

Sie sind auf der Suche nach einen Rechtsanwalt im Umkreis Ulm, Neu-Ulm suchen, der Sie zum Thema Unterhalt berät und auch vor dem Familiengericht als Scheidungsanwalt vertritt? Dann sind sie bei mir als Fachanwältin für Familienrecht richtig aufgehoben. Diese Fragen gehören zu meinem Kernbeschäftigungsgebiet.


Kanzlei

100 % für Sie

Familienrecht ist kein Massengeschäft. Ich arbeite in sehr direkter Kundennähe mit Kompetenz, Erfahrung und Qualifikation. Sie vereinbaren mit mir Termine, ich bin Ihre direkte Ansprechpartnerin und immer zu 100 % in Ihrem Thema.

Zukunft gestalten

Wovon man nach einer Trennung lebt, oder wie oft man seine Kinder dann noch sieht, sind ganz entscheidende Faktoren im Leben. Daher bringe ich ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und auch Einsatzbereitschaft mit, weil es im Familienrecht um wirklich Wichtiges für jeden Mandanten geht.

Mediation

ist eine Art Moderatorentätigkeit, um Beteiligten zu helfen, einen Konflikt selbst untereinander nach ihrem Weg zu lösen.

Erstberatung

Meine Erstberatung für Familienrecht, biete ich telefonisch, per Videokonferenz, sowie vor Ort in meinem Büro in Senden.

Lernen Sie mich unverbindlich kennen, damit ich Sie im Bereich Familienrecht als spezialisierte Rechtsanwältin unterstützen kann. Eine Erstberatung darf nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) maximal mit 190,00 € netto berechnet werden, meistens ist sie erheblich günstiger und es werden früh schon viele Unsicherheiten aus dem Weg geräumt. Auch Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe beantrage ich für Sie. Alle Fragen zu Kosten können Sie gerne vorab mit mir besprechen.
(Die Vergütung aus der Erstberatung wird auf Kosten einer späteren Tätigkeit in der selben Sache angerechtnet)

07307 92 73 760info@hb-recht.de

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